Gemäß der Computersoftware-Schutzverordnung umfassen die Rechte des Software-Copyright-Inhabers nach dem Einrichten eines Software-Copyright-Schutzes Folgendes:
- Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Entscheidung, ob ihre Software veröffentlicht werden soll
- Das Urheberschaftsrecht des Software-Entwicklers, dh das Recht, die Identität des Entwicklers anzugeben und das Recht, die Software zu unterschreiben.
- Das Recht zur Nutzung der Software in Form von Kopieren, Anzeigen, Ausgeben, Ändern, Übersetzen, Kommentieren usw. unbeschadet des öffentlichen Interesses der Gesellschaft.
- Das Recht zur Nutzung der Lizenz und das Recht auf Vergütung, um andere Personen zur Nutzung der gesamten oder eines Teils ihrer Software zu ermächtigen und eine Vergütung dafür zu erhalten.
- Das Recht zur Übertragung der Nutzung und das Recht zur Nutzung der Lizenz.
Laufzeit des Software-Urheberrechts
- Die Software wurde in Zusammenarbeit entwickelt, die Schutzdauer endet 50 Jahre nach dem Tod der letzten natürlichen Person.
- Das Software-Urheberrecht der natürlichen Person, die Schutzdauer beträgt 50 Jahre nach der Lebensdauer der natürlichen Person und endet das fünfzigste Jahr nach dem Tod der natürlichen Person .;
- Der Schutz des Software-Urheberrechts einer juristischen Person oder einer anderen Organisation ist auf 50 Jahre begrenzt und endet 50 Jahre nach der ersten Veröffentlichung der Software.
Voraussetzungen für den legalen Vertrieb von Software für ausländische Origin-Herkunft in China
- Zertifikat zur Registrierung des Computersoftware-Urheberrechts
- Aufzeichnung der Softwareproduktregistrierung.
- Software-Testbericht
- Übersetzung der Anwendung des Benutzerhandbuchs oder der Konstruktionsspezifikation oder Bedienungsanleitung (bitte geben Sie die ersten 30 Seiten und die letzten 30 Seiten an, insgesamt 60 Seiten; jede Seite sollte mindestens 30 Zeilen auf A4-Papier enthalten. Das Dokument sollte über die entsprechende Software verfügen Name und Versionsnummer in der Kopfzeile, Seitenumrandung sollte in der oberen rechten Ecke markiert werden)
Für den Quellcode (WORD-Version) geben Sie bitte die ersten 30 Seiten und die letzten 30 Seiten an, insgesamt 60 Seiten.
Jede Seite sollte auf A4-Papier nicht weniger als 50 Zeilen enthalten.
Das Dokument sollte den entsprechenden Softwarenamen und die Versionsnummer in der Kopfzeile haben. Die Paginierung sollte in der oberen rechten Ecke markiert werden.
Bitte beachten Sie, dass eine GPL-Deklaration erforderlich ist, wenn eine Software auf einer Linux-Plattform mit GCC entwickelt wird.