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Business China

So starten Sie die Markenanmeldung in China als Ausländer

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Ein Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen kann eine Marke in China anmelden, doch im Gegensatz zum Registrierungsprozess einer chinesischen Person oder einer chinesischen Unternehmensmarke muss ein Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen in China eine Markenagentur finden, um eine Marke in China zu registrieren Chinesische Einzelpersonen oder Unternehmen können ihr eigenes Formular ausfüllen und direkt in die Halle des Markenamts gehen, um sich zu registrieren oder eine Markenagentur mit der Beauftragung ihrer eigenen Tätigkeit zu beauftragen.

I Die Bestimmungen des Markengesetzes von China über die Registrierung von Ausländern in China umfassen:


17. Artikel des Markengesetzes: Für einen Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen, das die Eintragung einer Marke in China beantragen möchte, wird es gemäß der Vereinbarung behandelt, die von seinem eigenen Land und der Volksrepublik China oder einem internationalen Verband unterzeichnet wurde Vertrag, an dem sie gemeinsam beteiligt ist, oder im Einklang mit dem Grundsatz der Gegenseitigkeit.

Artikel 18 des Markengesetzes: Um die Eintragung einer Marke zu beantragen oder um andere Markengeschäfte zu erledigen, kann der Antragsteller persönlich damit umgehen oder eine gemäß dem Gesetz gegründete Markenagentur beauftragen. Wenn ein Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen die Eintragung einer Marke in China und andere Markenangelegenheiten beantragt, beauftragt es eine gesetzlich festgelegte Markenagentur.

II Verfahren zur Registrierung von Warenzeichen von Ausländern in China


Nach drei verschiedenen Möglichkeiten für Ausländer, um eine eingetragene Marke in China zu beantragen, wird Business China den Registrierungsprozess dieser drei Marken jeweils einführen:

1 Ein Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen beauftragt eine Markenagentur mit der Registrierung der chinesischen Marke.


Das chinesische Markengesetz schreibt die Grundsätze vor, nach denen sich Ausländer oder ausländische Unternehmen richten sollten, wenn sie die Eintragung einer Marke in China beantragen. Es gibt drei Hauptsituationen:

1) in Übereinstimmung mit den internationalen Verträgen, die sowohl von den eigenen Ländern als auch von China gesponsert werden.


Bei den internationalen Verträgen mit Ausländern und ausländischen Unternehmen, die die Eintragung einer Marke beantragen, handelt es sich hauptsächlich um die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und ein Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums. Nach den Bestimmungen dieser beiden internationalen Verträge können die Staatsangehörigen der beiden Mitglieder der Konventionen dem Grundsatz der Inländerbehandlung entsprechen, dh Ausländern oder Unternehmen. Bei der Anmeldung der Markenanmeldung in China genießen Ausländer oder ausländische Unternehmen die gleichen Rechte wie unsere Staatsangehörigen. Die Bedingungen für die Registrierung, Antragsverfahren und Registrierungsverfahren stimmen mit denen unserer Staatsangehörigen überein. Unsere Angehörigen werden auch wie andere Mitglieder in anderen Mitgliedsstaaten behandelt.

2) gemäß der von seinem Land und China unterzeichneten Vereinbarung.


Gehört der Staat eines Ausländers oder eines ausländischen Unternehmens nicht zu einem Mitgliedstaat der beiden vorgenannten internationalen Verträge, und sein Land hat mit China ein bilaterales Abkommen zum Markenschutz abgeschlossen, kann es die Marke gemäß dem Abkommen registrieren.

3) nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit.


Weder ein Mitglied der beiden internationalen Verträge der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums, noch die Länder, die ein Markenschutzabkommen mit China unterzeichnet haben, sollte der Ausländer oder das ausländische Unternehmen die Marke nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit registrieren. Das heißt, Chinas Antrag auf Markenregistrierung von chinesischen Bürgern und Unternehmen wird auf dieselbe Weise behandelt.

Business China-Tipps: Der Ausländer oder das ausländische Unternehmen, das die Markenagentur mit der Eintragung der chinesischen Marke beauftragt, unterscheidet sich ebenfalls von den Bürgern und Unternehmen in China, was sich hauptsächlich im Ausfüllen der Dokumente und Materialien widerspiegelt, die für die Markenanmeldung und die Agentur erforderlich sind :

1) Die Staatsangehörigkeit des Auftraggebers ist in dem von einem Ausländer oder einem ausländischen Unternehmen eingereichten Vollmachtsschreiben anzugeben. Die Formalitäten für die Beglaubigung und Bescheinigung des Vertreters eines Ausländers oder eines ausländischen Unternehmens und der damit zusammenhängenden Dokumente sind anzugeben gemäß dem Grundsatz der Gegenseitigkeit behandelt werden.

2) Bei der Beantragung der Eintragung einer chinesischen Marke muss ein ausländisches Unternehmen eine Fotokopie der Eintragungsurkunde des betreffenden Landes oder Landes vorlegen. Die Fotokopie der Zulassungsbescheinigung des Auslandsbüros in China und der ständigen Vertretung ist ungültig. Die oben genannten Dokumente sind in Fremdsprachen verfasst und sollten von chinesischen Übersetzungen begleitet werden. Ohne die Übersetzung gilt sie nicht als eingereicht.

3) Handelt eine ausländische natürliche Person die Eintragung einer chinesischen Marke persönlich, so muss sie eine Kopie eines Passes und einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer, eine Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers oder eine von der Abteilung für öffentliche Sicherheit ausgestellte Aufenthaltsbescheinigung eines Ausländers vorlegen innerhalb der Gültigkeitsdauer (mehr als ein Jahr).

4) Ein ausländischer Antragsteller muss den inländischen Empfänger im Antragsformular für den Erhalt der rechtlichen Dokumente des Markenamts und des nachfolgenden Markengeschäfts des Trademark Review Board bestimmen. Die Empfängeradresse in China sollte in den Verwaltungsabteilungen von Provinzen, Gemeinden und Landkreisen angegeben werden.

2. Ausländer oder ausländische Unternehmen erfordern eine territoriale Ausdehnung durch das Madrider Abkommen.


Am 4. Oktober 1989 wurde unser Land Vertragspartei des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken. Gemäß Artikel 1 Absatz 2 des Madrider Abkommens können die Staatsangehörigen der Vertragsstaaten bei der Internationalen Behörde für geistiges Eigentum des Internationalen Büros für geistiges Eigentum über die Registrierungsbehörde des ursprünglichen Landes einen Antrag stellen und eine Verlängerung verlangen das Gebiet und erlangt das ausschließliche Recht und Schutzrecht anderer Marken in anderen Vertragsstaaten.

Wer die Markenrechte durch das Madrider Abkommen auf Ausländer oder ausländische Unternehmen ausdehnen möchte, muss die folgenden Punkte beachten:

  • Ausländer oder ausländische Unternehmen, die eine territoriale Ausdehnung benötigen, müssen Mitglied der besonderen Allianz für die internationale Registrierung von Marken sein.
  • China schreibt vor, dass der durch internationale Registrierung erlangte Schutz nur dann auf China ausgedehnt werden kann, wenn der Markeninhaber dies beantragt.
  • Die Kategorie der Waren oder Dienstleistungen, die für die Registrierung einer Erweiterung der Markeneintragung erforderlich ist, muss mit der registrierten internationalen Markenware oder Dienstleistungskategorie übereinstimmen.
  • Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Warenzeichen gilt nur für die eingetragene Marke, die ab dem Datum nach der Eintragung Chinas eingetragen wurde, dh die seit dem 4. Oktober 1989 eingetragene internationale Marke kann den territorialen Ausdehnungsschutz gemäß den Bestimmungen verlangen .

3 Ausländer oder ausländische Unternehmen unterliegen der persönlichen Markenanmeldung.


Nach dem fünften Artikel der Verordnung über die Umsetzung des Markenrechts von China muss der achtzehnte Markengesetz einem Ausländer oder einem ausländischen Unternehmen zur Eintragung einer Marke anvertraut werden. Der Name eines Ausländers oder eines Auslandsunternehmens bedeutet, dass Ausländer und Auslandsunternehmen, die keinen gewöhnlichen Wohnsitz oder Geschäftssitz in China haben. Das heißt, dass Ausländer oder ausländische Unternehmen mit regelmäßigem Wohnsitz oder Geschäftsbüros in China die Markeneintragung persönlich vornehmen können. So leben Ausländer in China, verschiedene in China stationierte ausländische Institutionen, ausländische Joint Ventures und vollständig in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen usw.

Für Ausländer und ausländische Unternehmen scheint es einfach zu sein, Marken in China zu registrieren. Das Problem ist jedoch, dass Ausländer die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Beurteilungsstandards der Markeneintragung nicht kennen oder verstehen können. Die beste Möglichkeit für Ausländer, sich in China anzumelden, ist die Beratung oder eine regelmäßige professionelle Markenagentur beauftragen, um die reibungslose Durchführung der Registrierung der Marke sicherzustellen.

III Zeit und Dokumente für Ausländer, um Marken in China zu registrieren.


1. Zeit, die Ausländer benötigen, um ihre Marken in China zu registrieren.
Im Allgemeinen dauert es 13 bis 18 Monate, bis Ausländer ihre Warenzeichen in China von der Antragstellung bis zur Zulassung registrieren lassen. In diesem Zeitraum dauert die Vorprüfung 3 Monate. Die nächste inhaltliche Überprüfung dauert etwa 6 Monate, die erste Anhörung (dh die Widerspruchsfrist) dauert 3 Monate, und die eingetragene Marke für die Eintragung einer Marke beträgt etwa 1 Monat.

2. Materialien, die von Ausländern zur Registrierung von Marken in China benötigt werden
1) Beim Antrag auf Markeneintragung wird für jede Anmeldung eine Kopie der Betrauungsschreiben in jeder Kategorie, eine Kopie der positiven Kopie der Anmeldung und fünfzehn Markenmuster eingereicht. Die Länge und Breite der Marke darf zehn Zentimeter nicht überschreiten. Für Farbmarken sollten auch zwei Kopien von Schwarzweißtinte eingereicht werden. Die Marke eines regulären Skripts kann vom Muster ausgenommen werden. Für die Registrierung der Markenzeichen für Chemikalien, neue Arzneimittel, chinesische Medizin und Spirituosen gilt eine Kopie der beglaubigten Kopie der Genehmigungsdokumente, die von den zuständigen Behörden der Regierung oder den entsprechenden Abteilungen, die der Regierung ab August vorgelegt wurden, genehmigt wurde 1, 1984.

2) Für diejenigen, die die Agentur mit der Registrierung der chinesischen Marke beauftragen, sollte der ausländische Anmelder eine Markenvertretung einreichen, in der das Antragsland, der Umfang und die Befugnis des Agenten angegeben sind. Die Kopie der Zulassungsbescheinigung des Antragstellers, einschließlich der Zulassungsbescheinigung, die ebenfalls erforderlich ist, und die Einzelheiten können eingesehen werden.

3) Für einen Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen, das die Eintragung einer Marke beantragt oder andere Markenfragen behandelt, sollten chinesische Zeichen verwendet werden (die chinesische Version der Fremdsprache sollte der chinesischen Version beigefügt sein). Die Anmeldung der Marke sollte mit der Vollmacht des Vertreters und der Staatsangehörigkeit des Kunden gekennzeichnet sein. Bewerber aus dem Ausland (Regionen) sollten die Namen der Nationalitäten (Regionen), die Namen der ausländischen Bewerber und die Adressen der ausländischen Bewerber angeben und die entsprechenden chinesischen Übersetzungen bereitstellen. (Hinweis: Der Name des Antragstellers, der Nachname, der Name der Person, die Anschrift und die Begriffe Wissenschaft und Technologie, für die keine einheitliche chinesische Übersetzung vorliegt, sollten ihre Bedeutung erklären.)

4) Wenn ein Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen die Erneuerung einer eingetragenen Marke beantragt, wird jeder Marke eine Kopie des Betrauungsschreibens, ein Original und eine Kopie des Antrags, zehn Markenzeichnungen und eine chinesische Originalurkunde vorgelegt.

5) Für einen Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen, das die Übertragung einer eingetragenen Marke beantragt, wird jede Marke mit einer Kopie des Betreibungsschreibens, einem Original und einer Kopie der Anmeldung sowie der ursprünglichen Registrierungsbescheinigung in China eingereicht.

6) Wenn ein Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen die Änderung des Namens oder der Adresse des Registranten einer eingetragenen Marke beantragt, wird jede Marke mit einer Kopie der Originalkopie des Antrags und der ursprünglichen Registrierungsbescheinigung in China eingereicht. Bei der Änderung des Namens des Registranten sollten auch ein Original und eine Kopie der Registrierungsbescheinigung des nationalen Namens eingereicht werden.

7) Wenn ein Ausländer oder ein ausländisches Unternehmen die Registrierung des Markenlizenzvertrags beantragt, sind ein Original und eine Kopie des Datensatzformats sowie drei Kopien des Vertrags vorzulegen.

IV Bestimmungen des BUSINESS CHINA-Vertreters für Ausländer zur Eintragung von Marken in China.


1) Der Antragsteller hat Gründe und mögliche Nachweise für die Wiederaufnahme der Marke, die Wiederaufnahme der Marke, die Entscheidung des Widerspruchs, die Entscheidung des Rechtsstreits der eingetragenen Marke und den Widerruf der Entscheidung über die Eintragung der Marke vorzulegen eingetragene Marke. Das Antragsformular kann von Business China erstellt und ausgefüllt werden.

2) In dem vom Antragsteller ausgestellten Betreibungsschreiben (die Vollmacht des Antragstellers sollte in der Vollmacht angegeben werden), sind die einschlägigen Zulassungsdokumente und sonstigen Nachweise für das Land notariell zu prüfen und nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit zu bescheinigen.

3) Vor dem Ausfüllen des Antrags auf Markeneintragung sollte der Anmelder die angegebene Ware korrekt gemäß der chinesischen Warenklassifizierung klassifizieren. Bei Schwierigkeiten ist ein Warenmuster oder eine Anleitung zu übersenden. [Business China] bietet Unterstützung an. Der Name der Ware sowie deren Zweck und Hauptmaterialien sollten im Antragsformular aufgeführt sein.

4) Wenn der Name des Antragstellers angegeben ist, sollte dies im Antragsformular angegeben werden. Wenn nicht anders angegeben, wird Business China der übersetzte Name im Namen des Antragstellers übermittelt. Bei Bedarf muss der Antrag auf Änderung eingereicht werden, nachdem die Markenanmeldung genehmigt wurde.

5) Die Wörter und Grafiken in der Marke müssen erklärt werden. Wenn Sie die Übersetzung registrieren möchten, können Sie Business China mit der Übersetzung, dem Schreiben und der Herstellung der Marke betrauen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Business China: offer@set-up-company.com .

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