jpg
Business China

Bekanntmachung über die Testimplementierung der Haftung für die Hinterlegung einer Kaskoversicherung

+ 86-020-2917 9715 Vorschlag@Setup-Unternehmen.com
An alle Nicht-Schiffsbetriebsunternehmen

Das Verwaltungssystem für nicht für den Transport von Schiffen bestimmte Schiffsbeförderer wurde durch die am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Verordnung über den internationalen Seeverkehr der Volksrepublik China (im Folgenden als "Verordnung über den internationalen Seeverkehr" bezeichnet) eingeführt. Derzeit sind über 3.000 Nichtschiffe tätig Betreiber von Luftfahrzeugen (nachstehend „NVOCCs“) haben die Qualifikation erhalten, durch die Zahlung von Sicherheitseinlagen zu Nicht-Schiffsbetriebsträgern zu werden. Die Einführung des Verwaltungssystems für Nicht-Schiffsbetreiber, die gewöhnliche Beförderer betreiben, hat den internationalen Seeverkehrsmarkt effektiv standardisiert.

Basierend auf dem Grundsatz der „Wahlfreiheit“ zwischen einer Nicht-Schiffsbetreiber-Haftpflichtversicherung und der NVOCC-Geschäftssicherheitsgarantie hat dieses Ministerium die China Insurance Regulatory Commission konsultiert und sich für eine versuchsweise Einführung eines Haftpflichtversicherungssystems entschieden für NVOCCs als Option für sie zusätzlich zu den derzeit verfügbaren Einzahlungsmethoden für NVOCC-Unternehmen; Dies geschieht, um das Verwaltungssystem für NVOCCs weiter zu perfektionieren, den Kapitaldruck auf NVOCCs zu verringern und die gesetzlichen Rechte der beteiligten Parteien zu gewährleisten. Ab dem 1. November 2010 können NVOCCs den Erwerb von NVOCC-Haftpflichtversicherungen beantragen, die allgemeine Beförderungsqualifikationen von Schiffen beherrschen. Der Hinweis zu den relevanten Artikeln wird hiermit bereitgestellt:

NVOCC

I. Grundprinzip


Nicht-Schiffsbetreiber, die eine gemeinsame Einlagensicherheitshaftpflichtversicherung für NVOCC-Sicherheitseinlagen ausführen, sind beide ein Nachweis für die finanzielle Haftung, die von Antragstellern für nicht-Schiffsbetreiber, die allgemeine Beförderungsqualifikationen besitzen (nachstehend „Antragsteller“), verwendet werden können. beide existieren parallel, um von den Antragstellern unabhängig ausgewählt zu werden. NVOCCs, die Sicherheitsleistungen überweisen, richten sich nach dem derzeit geltenden System der Sicherheitsleistungen.

II. Versicherungseinrichtungen


Versicherungseinrichtungen, die eine NVOCC-Einlagensicherung abschließen, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
(I) in der Volksrepublik China registriert;
(II) von der China Insurance Regulatory Commission lizenziert;
(III) vom Verkehrsministerium zugelassene Versicherungsprodukte, die der chinesischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen zur Genehmigung oder zur Akteneinreichung vorgelegt werden;
(IV) Unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung zur Versicherung einer Kaskoversicherung, die kein Schiffsunternehmen ist (siehe Anhang), und erfüllen Sie die Verpflichtungen aus der NVOCC-Haftpflichtversicherung.

III. Deckungsformen, Dauer und Umfang der Versicherung


Um die Verwaltung zu vereinfachen, verwenden Antragsteller, die allgemeine Beförderungsqualifikationen außerhalb des Schiffsbetriebs beantragen, und ihre Tochterunternehmen denselben Nachweis der finanziellen Haftung, d. H., Dass alle eine Sicherheitsleistung oder eine Einlagensicherungspflicht verwenden müssen.

Die Versicherungsdauer ist von Antragstellern und Versicherungsträgern unabhängig abzuschließen, muss jedoch mindestens ein Jahr betragen.

Eine Nicht-Schiffsbetreiber-Haftpflicht-Haftpflicht-Haftpflichtversicherung wird nur zur Begleichung der Schulden von NVOCCs aus Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Verpflichtungen des Beförderers verwendet und kann nicht zur Zahlung von Geldbußen verwendet werden. NVOCCs müssen Geldbußen separat zahlen, wenn sie anfallen.

IV. Arbeitsanweisungen


NVOCC

(I) Neue Anwendungen für den Betrieb allgemeiner Carrier-Qualifikationen außerhalb des Schiffsbetriebs:

Nach dem 1. November 2010 müssen Antragsteller, die sich für die Beförderung von Verkehrsunternehmern außerhalb des Schiffsbetriebs entscheiden, die eine NVOCC-Hinterlegungsschaden-Haftpflichtversicherung abschließen möchten, die in den Verordnungen über den internationalen Seeverkehr und die Durchführungsbestimmungen für den internationalen Seeverkehr der Volksrepublik festgelegten Verfahren einhalten von China (im Folgenden „Umsetzungsdetails“) und legen die vom Versicherungsinstitut ausgestellte Quittung für Versicherungspolice und Versicherungsprämie sowie die in Artikel XI der Umsetzungsdetails (mit Ausnahme von Punkt 5) und Artikel XIV (mit Ausnahme von Punkt 5) vorgeschriebenen Unterlagen vor ).

(II) Stornierung einer Nicht-Schiffsbetriebskaskoversicherung für die Hinterlegung einer Kautionsversicherung:

1. Verfahren für die Stornierung von Richtlinien durch NVOCCs, die Qualifikationen für den Betrieb erworben haben:
NVOCCs, die Qualifikationen für den Betrieb erworben haben und die beantragen, ihre Richtlinien zu kündigen und Qualifikationen zu beenden, müssen beim Verkehrsministerium schriftliche Anträge einreichen, die 30 Tage lang auf der Website des Verkehrsministeriums veröffentlicht werden. Folgende Unterlagen sind bei der Bewerbung einzureichen:
(1) Antrag (einschließlich Kontonummer für die Rückgabe von Geldern, unterzeichnet und mit einem offiziellen Siegel durch einen gesetzlichen Vertreter versiegelt);
(2) Fotokopie der Geschäftserlaubnis mit storniertem "Nicht-Schiffsbetrieb"
(3) Ursprüngliches Registrierungszertifikat für betriebliche Befähigungsnachweise, die nicht zum Schiffsbetrieb gehören (Original, Kopien);
(4) Nachweis der stornierten Belege (Quittungen für den internationalen Seeverkehr) zur Verwendung durch NVOCC-Unternehmen, ausgestellt von der Steuerbehörde (falls noch nicht abgeholt, legen Sie einen Beleg der Steuerbehörde oder eine Fotokopie der Quittungsbelegseite vor im Kauf- und Sammelbuch);
(5) NVOCCs im Ausland müssen mit einer inländischen Einrichtung eine Vereinbarung über den Erhalt der zurückgezahlten Mittel treffen.
Beteiligte Parteien, die der Auffassung sind, dass die NVOCC die Beförderungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt habe und für Schadensersatz haftbar gemacht werden muss, müssen innerhalb der oben genannten Frist ein rechtskräftiges Urteil von einer Justizbehörde oder ein Urteil von erhalten eine Schiedsstelle, die von einer Justizbehörde zur Zahlung durch den Versicherungsträger gemäß dem Versicherungsvertrag bestätigt wird.
Am Ende des Veröffentlichungszeitraums wird das Verkehrsministerium in Fällen, in denen die in der vorherigen Bestimmung beschriebenen Umstände nicht vorliegen, eine schriftliche Benachrichtigung an die Versicherungseinrichtung senden, um die Verfahren zur Stornierung von Versicherungspolicen abzuwickeln, und das Registrierungszertifikat für NVOCCs Business einholen Qualifikationen, ungültig die NVOCC-Geschäftsqualifikationen und Veröffentlichung der Ergebnisse auf der Website des Verkehrsministeriums. Die Versicherungseinrichtung muss die Verfahren für die Stornierung von Versicherungspolicen innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung des Verkehrsministeriums abschließen und das Verkehrsministerium schriftlich über die Ergebnisse informieren.

2. Verfahren zum Annullieren von Richtlinien, für die Anträge auf Zulassung von Betriebsunternehmern, die keine allgemeinen Schiffsunternehmen sind, eingestellt werden:
Bewerber, die ihre Anträge auf kaufmännische Qualifikation aus wichtigem Grund absagen, müssen beim Verkehrsministerium einen schriftlichen Antrag einreichen, der die Kontonummer für den Rückerstattungsbetrag angibt, und der von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet und mit einem offiziellen Siegel versiegelt wird. Nach Abschluss der Überprüfungsverfahren benachrichtigt das Verkehrsministerium den Versicherungsträger schriftlich über die Abwicklung der Versicherungspolicen. Die Versicherungseinrichtung schließt das Verfahren für die Stornierung von Versicherungspolicen innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung ab und informiert das Verkehrsministerium schriftlich über die Ergebnisse.

(III) Bestehende NVOCCs, die weiterhin normale Transportunternehmen ohne Schiff betreiben, indem sie eine Versicherung abschließen:

  • NVOCCs, die vor dem 31. Oktober 2010 eine betriebswirtschaftliche Qualifikation erworben haben und sich dazu entschließen, das Geschäft mit einem normalen Luftfrachtunternehmen über den Kauf einer NVOCC-Hinterlegungsschaden-Haftpflichtversicherung fortzusetzen, können die Rückerstattung bereits geleisteter Sicherheitseinlagen beantragen, müssen jedoch zunächst die Verfahren für den Abschluss einer Versicherung abwickeln . Die folgenden Materialien sind in Anträgen auf Rückerstattung von Sicherheitsleistungen und zur Aufrechterhaltung der NVOCC-Geschäftsqualifikationen durch Ankauf einer Versicherung einzureichen:
  • Versicherungsschein und Versicherungsprämie, die vom Versicherungsträger ausgestellt wurde;
  • Schriftlicher Antrag auf Erstattung der Kaution: Der Antrag soll die Kontonummer des Unternehmens für Erstattungen angeben und muss vom gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet und mit einem offiziellen Siegel versiegelt werden.
  • Ursprüngliches Registrierungszertifikat für betriebliche Befähigungsnachweise, die nicht zum Schiffsbetrieb gehören (Original und Kopien).
  • Nach Erhalt der vorgenannten Unterlagen veröffentlicht das Verkehrsministerium den Antrag der NVOCC auf Rückerstattung der Kaution für 30 Tage.
  • Wenn sich während des Veröffentlichungszeitraums keine Fälle von Artikel XX, Punkt 2 der Durchführungsdetails ergeben, benachrichtigt das Verkehrsministerium die Bank über das Konto, das die NVOCC-Sicherheitskasse hinterlegt, um die Erstattungsverfahren für die Sicherheitsleistung zu bearbeiten, und bearbeitet das Registrierungszertifikat erneut Allgemeine betriebsinterne Befähigungsnachweise für Nicht-Schiffsbetrieb (mit Angabe der Worte „Haftpflichtversicherung“) für die NVOCC.

(IV) Verfahren zum Ändern des NVOCC-Namens:
  • Anträge auf Namensänderung durch NVOCCs, die eine betriebswirtschaftliche Qualifikation beantragt haben und eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sind zusammen mit den folgenden Unterlagen beim Verkehrsministerium einzureichen:
  • Antrag auf Änderung des Namens eines nicht in Betrieb befindlichen Reeders;
  • Ursprüngliches Registrierungszertifikat für betriebliche Befähigungsnachweise, die nicht zum Schiffsbetrieb gehören (Original und Kopien);
  • Alte Version des Frachtbriefes und Muster der neuen Version;
  • Inländische NVOCCs müssen eine Benachrichtigung über die Änderung der Namensänderung sowie Fotokopien von Geschäftslizenzen mit dem ursprünglichen Namen und dem neuen Namen einreichen.
  • Ausländische NVOCC müssen einen Nachweis über die Namensänderung vorlegen, der von der zuständigen Abteilung der Nation ausgestellt wurde, in der das Unternehmen eingetragen ist (muss von einer örtlichen Notarstelle notariell beglaubigt sein).

Das Verkehrsministerium wird der NVOCC unter dem neuen Namen eine Registrierungsbescheinigung für die Qualifikation von Beförderern, die nicht zum Schiffsbetrieb gehört, unter dem neuen Namen ausstellen und die Versicherungseinrichtung schriftlich über die Namensänderung der NVOCC informieren.
Die Versicherungseinrichtung unterrichtet das Verkehrsministerium innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung des Verkehrsministeriums schriftlich über die Ergebnisse der Änderung.

(V) Verfahren zur NVOCC-Erweiterung:

  • Anträge auf Verlängerung von NVOCC, die eine betriebswirtschaftliche Qualifikation beantragt haben und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, sind 30 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der geschäftlichen Qualifikationen zusammen mit den folgenden Unterlagen beim Verkehrsministerium einzureichen:
  • Antrag auf Verlängerung;
  • Beschreibung der NVOCC-Geschäftsaktivitäten während der Gültigkeitsdauer der Geschäftsqualifikationen;
  • Beweismaterial für die Verlängerung der Einlagensicherungs-Haftpflichtversicherung (vom Versicherungsinstitut ausgestellte Versicherungsschein und Versicherungsprämie);
  • Ursprüngliches Registrierungszertifikat für betriebliche Befähigungsnachweise, die nicht zum Schiffsbetrieb gehören (Original und Kopien);
  • Inländische NVOCCs legen Fotokopien der Geschäftslizenz vor, wobei das Geschäft "Nicht-Schiffsbetrieb für allgemeine Spediteure" hinzugefügt wurde; ausländische NVOCCs reichen Fotokopien ein, um die kommerzielle Registrierung des Unternehmens nachzuweisen;
  • Zehn Fotokopien mit unterzeichneten und ausgestellten Original-Frachtbriefen.
  • Das Verkehrsministerium verarbeitet keine Namensänderungen oder andere Verfahren für NVOCCs, die vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Geschäftsqualifikationen keine Verlängerungsverfahren bearbeitet haben, und ihre Nicht-Schiffsbetriebsunternehmen, die gewöhnliche Geschäftsqualifikationen von Transportunternehmen betreiben, werden nach Ablauf der Gültigkeitsdauer beendet.

V. Inanspruchnahme einer Nicht-Schiffsbetriebs-Haftpflichtversicherung für übliche Frachtführer


Eine Nicht-Schiffsbetreiber-Haftpflicht-Haftpflichtversicherung ist eine Option für den Nachweis der finanziellen Haftung, die Antragstellern für nicht-Schiffsbetreiber angeboten wird, die über die üblichen Befähigungsnachweise verfügen. Wenn ein NVOCC die Verpflichtungen des Beförderers nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, dient er der Entschädigung auf der Grundlage eines Urteils einer Justizbehörde oder eines Urteils einer Schiedsstelle, die von einer Justizbehörde befürwortet wird, und fordert dies nicht zu zur Rückzahlung sonstiger Verpflichtungen verwendet werden.


Hinweis zu Fragen im Zusammenhang mit der Testimplementierung einer Haftpflicht-Haftpflichtversicherung, die nicht von einem Schiff aus betrieben wird
Hiermit wird bekannt gegeben, dass dieses Ministerium seit dem 1. November 2010 gemäß den Bestimmungen der Bekanntmachung über die Durchführung der Versuchsimplementierung einer nicht mit einem Schiff betriebenen Sammelschaden-Haftpflichtversicherung (JSF) eine Pilotaktion durchgeführt hat Nr. 533).

Derzeit hat die PICC Property and Casualty Company Limited die Verpflichtung zur Versicherung und andere relevante Informationen nach Bedarf übermittelt und die Voraussetzungen für die Erbringung von Haftpflichtversicherungen, die keine Schiffsbetreiber sind, erfüllt.

  • James Oliver "Wahre Profis, sehr hilfsbereit und engagiert. Ihr Support-Team ist fantastisch."
  • Robert Gatti "Unser Berater war großartig und wir erhielten mehr Hilfe, von der wir wussten, dass wir sie brauchten. Was den Service von Business China am meisten schätzte, war der schnelle und geschäftsmäßige Ansatz. Er hat uns dramatisch geholfen. ...
  • Vivian Belfanti "Aufgrund der guten Arbeit und Freundlichkeit habe ich mich für die Zusammenarbeit mit Business China entschieden. Die Zusammenarbeit mit Business China ist sehr einfach."
  • Tim Orchard "Dank der professionellen Anleitung und der effizienten Abwicklung von Business China in Bezug auf Unternehmensgründung und Rückerstattung der Mehrwertsteuer tritt unser neues Unternehmen in Guangzhou bereits in einen positiven Kreislauf ein. Ich mus
  • Victor Declety "Business China ermöglicht es uns, uns auf unsere Kunden zu konzentrieren, anstatt sich in die Unternehmensgründung und -pflege auf Unternehmensebene einzumischen."
  • Ben Hunter "Business China hilft Menschen, die nicht unbedingt wissen, wie sie Ihr aktuelles Geschäft mit dem boomenden chinesischen Markt verbinden, und wie Sie Ihren" China Dream "hier speziell auslegen. ...
  • Daniel Wong "Eine großartige Kundenerfahrung! Die Flexibilität und Reaktionsgeschwindigkeit des Account Managers sowie die Qualität des Serviceprozesses waren außergewöhnlich."
  • Stacey Morris "Businesss China war großartig. Ihr Kundenservice ist großartig. Die Jungs dort reagieren sehr schnell und gehen weit über diese Hilfe hinaus."
  • M. Salem Dank Echtzeitinformationen können wir uns direkt mit Problemen befassen, bevor sie zu Problemen werden. Wir sind mit Business China zufrieden.
ANFRAGEN

Drop Business China eine schnelle Nachricht, um uns über deine Eingliederung zu informieren.