Ein Unternehmensname muss auf der Geschäftslizenz in China deutlich gekennzeichnet sein. Die Unternehmen wählen ihre eigenen Namen nach dem chinesischen Gesellschaftsrecht und beantragen die Gründung eines
chinesischen Unternehmens . Das Unternehmen genießt seit seiner Gründung das Namensrecht.
Regeln für die Auswahl des Namens des chinesischen Unternehmens
- Der Name des Unternehmens darf nicht mit dem Namen anderer Unternehmen übereinstimmen.
- Der Name des Unternehmens muss den chinesischen Schriftzeichen entsprechen, die dem nationalen Standard entsprechen, und darf nicht in alphabetischer oder arabischer Schrift verwendet werden.
- Der Name des Unternehmens in China wird in eine Fremdsprache übersetzt und vom Unternehmen nach dem Prinzip der wörtlichen Übersetzung übersetzt und verwendet.
- Der Name eines Unternehmens setzt sich aus Verwaltungsabteilungen, Namen, Branchen und Organisationsformen zusammen.
- Zusätzlich zu den vom Staatsrat gegründeten Unternehmen dürfen die Namen von Unternehmen nicht als "China", "China", "national", "staatlich" oder "international" bezeichnet werden.
- Der Name eines im Voraus genehmigten Unternehmens darf nicht für Geschäftsaktivitäten verwendet werden und darf nicht während der Gültigkeitsdauer übertragen werden.
- Der Firmenname muss mit dem Unternehmensnamen auf der Geschäftslizenz des Unternehmens übereinstimmen.
- Der Name des Unternehmens muss aus mehr als zwei Wörtern bestehen.
- Die Verwaltungseinteilung darf nicht als eine Wortnummer verwendet werden, mit der Ausnahme, dass die Ortsnamen der Verwaltungsabteilungen über dem Landkreis eine andere Bedeutung haben.
- Der Inhalt eines Industriebegriffs im Namen eines Unternehmens muss dem Geschäftsumfang des Unternehmens entsprechen.
Nur unter den folgenden Umständen kann der Name einer chinesischen Firma ohne administrative Teilung angewendet werden.
- Erhielt weitere Zustimmung vom Staatsrat;
- Registriert unter dem Staat Burau;
- Das Stammkapital (oder das Stammkapital) darf nicht weniger als 50 Millionen RMB betragen;
- Soweit nicht anders angegeben.